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Verschmelzung,Zwischenwert

Die W-GmbH wurde im Jahr 2020 rückwirkend auf die F-AG (welche 100 % der W-GmbH hält) verschmolzen. Die W-GmbH verfügt über beträchtliche Verlustvorträge. Laut Gutachten eines WP hätte die W-GmbH aber auch einen beträchtlichen Firmenwert. Kann hier der Zwischenwertansatz (Aktivierung Firmenwert) gewählt werden, um über die Abschreibung zumindest einen Teil des Verlustvortrags zu „retten“? Muss beim Finanzamt vorab ein Antrag auf Zwischenwertansatz gestellt werden (von welcher Gesellschaft)?
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