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Niederlande,Anteilstausch

Unser Mandant ist Gesellschafter einer deutschen GmbH. Er ist 100%iger Gesellschafter einer Holding mit Sitz in den Niederlanden. Lt. UmwStG ist nur eine steuerneutrale Einbringung in eine deutsche GmbH möglich, und bei Einbringung in eine niederländische GmbH muss der gemeine Wert angesetzt werden. Ist dies korrekt? Gibt es einen Ausweg für die Aufdeckung der stillen Reserven?
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