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Italien,Holding

Unser Mandant ist eine deutsche GmbH, die zu 100 % Anteile an einer italienischen SARL hält. Der Anteilseigner der deutschen GmbH ist Italiener und ausschließlich in Italien ansässig. Unser Mandant möchte nun die Anteile an der deutschen GmbH in eine italienische Holding-Gesellschaft zum Buchwert einbringen. 1. Ist diese Übertragung in Deutschland steuerpflichtig oder nur in Italien? 2. Kann die Übertragung der Anteile (deutsche GmbH-Anteile) in Italien durch einen dort ansässigen Notar erfolgen? Bitte um Beurteilung des Sachverhalts (Einbringung) für die GmbH und den bisherigen Anteilseigner.
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