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§ 20 UmwStG,Einbringung EU in GmbH,Zurückbehaltung Grundstück

Unser Mandant A betreibt ein EU, in dem sich im Anlagevermögen das Grundstück der Betriebsstätte befindet. Nun möchte A das EU in die GmbH zu Buchwerten einbringen (umwandeln) und das Grundstück zurückbehalten und weiter an die GmbH vermieten, damit eine Betriebsaufspaltung entsteht. Ist dies zu Buchwerten bzw. steuerneutral möglich?
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