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§ 25 UmwStG,Formwechsel in eine Kapitalgesellschaft und Ansatz des Betriebsvermögens mit dem gemeinen Wert,Gewerbesteuerliche Verlustnutzung bei Umwandlungen

Kann bei einer formwechselnden Umwandlung einer KG in eine GmbH ein Geschäftswert gebildet werden unter Auflösung von stillen Reserven? Hintergrund: Meine Mandantin ist eine GmbH (1), die eine andere GmbH (2) & Co. KG erworben hat, indem sie sowohl die Gesellschaftsanteile der GmbH (2) als auch den einzigen KG-Anteil kaufte. Meine Mandantin möchte die KG in eine GmbH formwechselnd umwandeln und den Geschäftsbetrieb der KG in dieser GmbH-Neu fortführen. Die GmbH (2), die vormals Komplementärin war, führt ihren eigenen Geschäftsbetrieb unabhängig weiter. Die KG hat noch einen gewerbesteuerlichen Verlustvortrag. In Höhe dieses Verlustvortrags soll der Geschäftswert gebildet werden. Der Kaufpreis des KG-Anteils lag über dem gewerbesteuerlichen Verlustvortrag.
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