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Spaltung von Kapitalgesellschaften,§ 15 UmwStG,Trennung von Gesellschafterstämmen und nicht verhältniswahrende Spaltung

Unsere Mandanten A und B sind zu je 50 % an einer GmbH beteiligt. Die Anteile an der GmbH werden in den Sonderbetriebsvermögen einer Verpachtungs-GbR gehalten, an denen die beiden Gesellschafter A und B ebenfalls zu je 50 % beteiligt sind. Zwischen der Verpachtungs-GbR und der Betriebs-GmbH besteht eine Betriebsaufspaltung. Die GmbH plant zur Trennung der Familienstämme eine Abspaltung des Teilbetriebs A auf eine neu zu gründende A GmbH, deren Anteile künftig nur A halten soll. Der zurückbleibende Teilbetrieb B in der bisherigen GmbH („B-GmbH“) soll durch den künftigen alleinigen Anteilseigner B unverändert fortgeführt werden. Die Spaltung soll steuerneutral zu Buchwerten i. S. d. § 15 i. V. m. § 11 Abs. 2 UmwStG erfolgen. Es liegen unstreitig zwei Teilbetriebe vor. Auch die übrigen Voraussetzungen für die Buchwertfortführung nach § 11 Abs. 2 UmwStG liegen zum Übertragungszeitpunkt unstreitig vor. Fragen: 1.) Gesellschafter A veräußert innerhalb von fünf Jahren nach dem steuerlichen Spaltungszeitpunkt 100 % seiner Anteile an der A GmbH an einen fremden Dritten: Welche steuerlichen Auswirkungen hätte dies auf: – die Besteuerung der A GmbH (abgespaltene Gesellschaft)? – den A als 100%igen Gesellschafter der A GmbH? – die Besteuerung der B GmbH (verbleibende Gesellschaft) ? – den B als 100%igen Gesellschafter der B GmbH? 2.) Gesellschafter B veräußert innerhalb von fünf Jahren nach dem steuerlichen Spaltungszeitpunkt 100 % seiner Anteile an der B GmbH an einen fremden Dritten. Welche steuerlichen Auswirkungen hätte dies auf: – die Besteuerung der A GmbH (abgespaltene Gesellschaft)? – den A als 100%igen Gesellschafter der A GmbH? – die Besteuerung der B GmbH (verbleibende Gesellschaft)? – den B als 100%igen Gesellschafter der B GmbH?
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