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Einbringung,Gewährung neuer Anteile,Verschonungsabschlag

Ehemann A und Ehefrau B sind zu je 50 % an der gewerblich tätigen AB-GbR beteiligt. Die Eheleute möchten gerne den Betrieb der AB-GbR in eine neu zu gründende GmbH einbringen, an der – zur Vermeidung einer künftigen Betriebsaufspaltung – nur der Ehemann beteiligt ist. Die Einbringung soll nach §§ 20 ff. UmwStG zu Buchwerten erfolgen. Fragestellung: Ist der Umstand, dass die Ehefrau B nicht GmbH-Gesellschafter wird, schädlich für den Buchwertansatz gem. § 20 UmwStG, d.h., in Höhe von 50 % wären stille Reserven aufzudecken? Falls auch für den 50-%-Anteil von B der Buchwertansatz gem. § 20 UmwStG möglich ist, würde dies eine Schenkung von Ehefrau B an Ehemann A darstellen? Falls ja, fände die Steuerbefreiung gem. § 13a ErbStG Anwendung? Falls in Höhe der 50-%-Beteiligung der Ehefrau B keine Einbringung zu Buchwerten gem. § 20 UmwStG möglich wäre, würde B ggf. zunächst ihre GbR-Anteile an A schenken und Ehemann A in einem zweiten Schritt das hierdurch entstandene Einzelunternehmen in die GmbH einbringen. Ist die Einbringung des Einzelunternehmens schädlich für die Steuerbefreiung gem. § 13a ErbStG? Ist der Buchwertansatz gem. § 20 UmwStG für die Einbringung des Einzelunternehmens möglich?
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