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§ 20 UmwStG,schädliche Gegenleistung,Buchwert

1. Sachverhalt: Einbringung eines Einzelunternehmens e.K. in eine Ein-Mann GmbH gegen Erhöhung des Stammkapitals. Die Einzelfirma soll rückwirkend zum 01.01.2021 gegen neue Anteile eingebracht werden. Das Stammkapital der Gesellschaft wird um 1.000 € erhöht. Das verbleibende positive Eigenkapital der Einzelfirma e.K. i.H. von ca. 100.000 € wird als Darlehen gegenüber dem Gesellschafter eingestellt. 2. Frage: a) Kann bei oben geschildeter Vorgehensweise der Buchwert des Anlagevermögens der Einzelfirma in die GmbH übernommen werden, so dass keine stillen Reserven aufgedeckt werden müssen? Ist also die Buchwertfortführung gesichert?
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