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§ 24 UmwStG,Buchwerteinbringung

Sachverhalt: Unsere Mandanten betreiben im Rahmen einer Betriebsaufspaltung eine gewerbliche Vermietungs-GbR. An dieser GbR sind Vater, Mutter und die beiden Kinder zu unterschiedlich hohen Gesellschaftsanteilen beteiligt. In den jeweiligen Sonderbetriebsvermögen der Gesellschafter der GbR werden Beteiligungen an Kapitalgesellschaften (Betriebsgesellschaften) gehalten. Für Zwecke der Begründung einer Holdingstruktur soll eine GmbH & Co. KG als Holdinggesellschaft mit zunächst identischen Beteiligungsverhältnissen wie bei der GbR neu gegründet und die Mitunternehmeranteile an der GbR sollen sodann in die GmbH & Co. KG zu Buchwerten eingebracht werden. Ziel der Gestaltung ist die Übertragung der Beteiligungen der Eltern auf die Kinder, so dass im Ergebnis beide Kinder am Gesamtvermögen der Holding je hälftig beteiligt sind. Fragen: 1. Ist eine Buchwerteinbringung der Mitunternehmeranteile an der GbR in die GmbH & Co. KG unter Anwendung von § 24 UmwStG möglich? 2. Besteht eine Möglichkeit, die in den jeweiligen Sonderbetriebsvermögen der Gesellschafter bei der GbR gehaltenen Beteiligungen an den Kapitalgesellschaften ertragsteuerneutral in das Gesamthandsvermögen der GmbH & Co. KG einzubringen? 3. Welche Sperrfristen sind nach Einbringung künftig ggf. zu beachten?
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