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§ 2 Abs. 4 UmwStG,Verschmelzung einer Gewinn- auf eine Verlustgesellschaft

Ich habe eine Mandantin, die M-GmbH. Sie ist zu 70 % an einer V-GmbH beteiligt. Die V-GmbH hat in der Vergangenheit erhebliche Verluste erzielt. Das Geschäftsmodell ist nicht tragfähig und ruht derzeit. Die M-GmbH ist zudem alleinige Gesellschafterin der G-GmbH, die nachhaltig Gewinne erwirtschaftet. Die Verluste der V-GmbH sollen möglichst mit Gewinnen der G-GmbH verrechnet werden. Dazu überlegt die M-GmbH, die verbleibenden 30 % der Geschäftsanteile der V-GmbH zu erwerben (Nominalwert bzw. symbolisch 1 €), so dass sie Alleingesellschafterin wird. Dann beabsichtigt sie, die G-GmbH auf die V-GmbH zu verschmelzen. Damit würden die Gewinne des laufenden Jahres und der künftigen Jahre der G-GmbH mit den (Alt-)Verlusten der V-GmbH verrechnet werden. Ist das zulässig/möglich? Gibt es etwas zu beachten?
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