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§ 20 UmwStG,Einbringung Anteile,Depot

Unser Mandant hält derzeit Aktien im Privatvermögen. Es stellt sich die Frage der Möglichkeit, die Aktien in einem neuen Einzelunternehmen dem gew. BiV zuzurechnen. Die Einzelunternehmung wird nur Aktien erwerben, halten und verwalten sowie veräußern (Trading-Tätigkeiten). Der Mandant möchte kommende Woche das Gewerbe anmelden und die Aktien dem neuen EU zuordnen. Die Einlage sollte steuerneutral möglich sein? In einem zweiten Schritt soll nun das EU im Wege der Einbringung i.S.d. § 20 UmwStG auf eine neue GmbH ausgegliedert werden. Fraglich ist, ob beide dieser Vorgänge steuerneutral möglich sind, ohne Abgeltungssteuer auszulösen. Bestünde somit die Möglichkeit, ein Aktiendepot steuerfrei in eine GmbH einzubringen? Was wäre, wenn die Aktien danach durch die GmbH veräußert werden – ist hier ggf. eine Sperrfrist zu berücksichtigen? Die Anteile an der GmbH werden nicht veräußert. Inwieweit stellt das EU einen Betrieb i.S.d. § 20 UmwStG dar, wenn es nur Trading-Tätigkeiten ausübt? Muss eine Differenzierung zur privaten Vermögensverwaltung vorgenommen werden?
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