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§ 24 UmwStG,Einbringung eines ganzen Betriebs in eine Personengesellschaft,Übertragungen nach § 6 Abs. 5 EStG

Der A ist zu 100 % an der A-Bau GmbH beteiligt. Zusätzlich betreibt der A ein Einzelunternehmen, das Bauleistungen erbringt und Einkünfte nach § 15 EStG erzielt. Zum Betriebsvermögen des Einzelunternehmens gehören Maschinen, ein Grundstück und die Anteile an der A-Bau GmbH, die zum gewillkürten Betriebsvermögen gehören. Die Maschinen und das Grundstück werden an die A-Bau GmbH überlassen. Es handelt sich um eine klassische Betriebsaufspaltung. In einem ersten Schritt wird das Grundstück entnommen und in eine rein vermögensverwaltende UG & Co. KG eingelegt. Anschließend soll das Einzelunternehmen in eine gewerblich geprägte UG & Co. KG eingebracht werden. Kann das verbleibende Einzelunternehmen steuerneutral mit den Anteilen an der A-Bau GmbH im Rahmen des § 24 UmwStG eingebracht werden? Alternativ würde man erst die Anteile an der A-Bau GmbH buchwertneutral nach § 6 Abs. 5 Nr. 2 EStG übertragen und im Anschluss das restliche Einzelunternehmen nach § 24 UmwStG. Dabei ist die oberste Priorität, dass die Anteile an der A-Bau GmbH zwingend Betriebsvermögen bleiben, sodass keine stillen Reserven aufgedeckt werden. Bitte nehmen Sie zu beiden Übertragungsvarianten Stellung.
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