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keine Ausschüttungsfiktion,upstream merger

Es erfolgte eine Verschmelzung von der Tochter-GmbH (T-GmbH) auf die Mutter-GmbH (M-GmbH). Sowohl die M-GmbH als auch die T-GmbH verfügen jeweils über einen Gewinnvortrag. Wird der Gewinnvortrag der T-GmbH Bestandteil des Verschmelzungsgewinns bzw. Verschmelzungsverlusts?
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