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Einbringung EU in GmbH,Rückwirkung,§ 20 Abs. 5 UmwStG

Mandant betreibt seit Jahren ein Einzelunternehmen (Pflegedienst). In 09/2020 ist es im HR eingetragen worden als e.K. In 11/2020 hat er eine GmbH gegründet. Jetzt zum 1.2.2021 hat die GmbH die Genehmigung bekommen, die Versorgungsverträge der Krankenkassen des Einzelunternehmens zu übernehmen (wesentliche Betriebsgrundlagen). Das Einzelunternehmen soll steuerneutral durch eine Kapitalerhöhung in die GmbH eingebracht werden. Mandant hat versäumt, zum Notar zu gehen und die Kapitalerhöhung vorzunehmen. Kann er jetzt noch im März dieses rückwirkend im Notarvertrag zum 31.1.2021 vereinbaren, oder welche Möglichkeiten hat er noch, ggf. das Ganze steuerneutral einzubringen?
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