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§ 20 UmwStG,Kapital,Rückwirkungszeitraum

Mein Mandant ist Inhaber eines Einzelunternehmens (EU). Dieses hat zum 31.12.2020 ein positives EK von 36 T€. Im Jahr 2021 hat er im Zeitraum von Januar bis heute Entnahmen in Höhe von 144 T€ und Einlagen i.H.v. 2 T€ geleistet. Es ergäbe sich ein negatives rückgerechnetes EK von –106 T€. Nun erbringt er eine Einlage von 131 T€. Danach erfolgen KEINE Kapitalbewegungen. Vielmehr wird die Umwandlung nach § 20 UmwStG in eine GmbH mit Rückwirkung zum 1.1.2021 angestoßen (Eintragung als e.K. und dann zur GmbH). Nun meine Frage: Mit Eigenkapital in welcher Höhe startet die GmbH, und wie hoch sind folglich die Anschaffungskosten der GmbH-Anteile?
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