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§ 24 UmwStG,Umwandlung von Einzelfirma in eine OHG im Wege der Ausgliederung oder schlichten Einbringung,Grunderwerbsteuer bei Grundstückseinbringungen

Die Eheleute WR und AR haben jeder ein Unternehmen (WR Optik Hörgeräte und AR Schmuck). Diese Geschäfte sollen in eine OHG zusammengeführt werden. Das Unternehmen WR wird auf eigenem Grundstück betrieben. Auf diesem Grundstück befinden sich neben dem Geschäft (Betriebsvermögen) zwei Wohnungen (Privatvermögen). Für das Grundstück ist kein Wohnungseigentum geschaffen, zivilrechtlich ist es ein Grundstück. Die Unternehmen sind nicht im Handelsregister eingetragen. Die Gründung der OHG und die Übertragung der Unternehmen sollen unentgeltlich und steuerneutral erfolgen. Frage zur Gründung: Muss für die Gründung der OHG auf dem Grundstück Wohnungseigentum geschaffen werden? Sollten die Unternehmen zuerst einzeln in das Handelsregister eingetragen werden? Sollte zuerst eine OHG gegründet werden und dann im Ausgliederungsvertrag in der Ausgliederung zur Aufnahme die einzelnen Unternehmen übertragen werden? Es werden von den Eheleuten einfache steuerneutrale Lösungen gesucht.
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