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§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG,§ 230 HGB,§ 24 UmwStG,Einbringung in eine GmbH & Co. KG

Einer meiner Mandanten Hr. Z hält 100 % an der H-GmbH („Holding“), diese wiederum 100 % an der operativen O-GmbH. Die Anteile an der H-GmbH hält er im Privatvermögen. Er ist an der H-GmbH noch als atypisch stiller Gesellschafter (1 %) beteiligt. Somit besteht m.E. hier eine Mitunternehmerschaft, und die Anteile an der H-GmbH sind SBV II dieser Mitunternehmerschaft. Kann Z nun im Zuge der Gründung der X GmbH & Co KG (Z ist 100-%-Anteilseigner der Komplementär-GmbH und übernimmt 100 % der Kommanditanteile) die Mitunternehmerschaft und damit die 100 % Anteile an der H-GmbH sowie die atypisch stille Beteiligung zu Buchwerten in die X GmbH & Co. KG einbringen (§ 24 Abs. 1 UmwStG)? Wie hoch muss seine Kommanditeinlage dann sein (gleich den Anschaffungskosten für die H-GmbH und der atypisch stillen Beteiligung in Summe)?
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