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Einbringung in Betriebs-GmbH,Eigene Anteile,§ 20 Abs. 1 UmwStG

Fraglich ist, ob eine Einbringung des Besitzeinzelunternehmens in die Betriebs-GmbH möglich ist. Laut UmwStG müssen die GmbH-Anteile grundsätzlich als wesentliche Betriebsgrundlagen mit in die GmbH eingebracht werden. Dies macht jedoch keinen Sinn, da die GmbH anschließend an sich selbst beteiligt wäre. Die GmbH-Anteile müssen steuerfrei in das Privatvermögen überführt werden, und dann könnte die Einbringung des Besitzeinzelunternehmens in die GmbH nicht zu Buchwerten und damit steuerneutral erfolgen.
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