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Anteilstausch,Sonderbetriebsvermögen

An einer Partnerschaftsgesellschaft (PartG) sind vier Gesellschafter (A 50,5 %, B 7,5 %, C 21 %, D 21 %) beteiligt. Die PartG erbringt Planungsleistungen im Rahmen von Architektur und erzielt selbständige Einkünfte nach § 18 EStG. Dieselben Gesellschafter sind zu identischen Beteiligungsverhältnissen an der Plan-GmbH beteiligt. Nach bisheriger Behandlung durch das Finanzamt sind die Anteile an der Plan-GmbH im jeweiligen Sonderbetriebsvermögen der Gesellschafter in der PartG. Die genutzten Grundstücke werden durch die PartG und die Plan-GmbH von einer GbR angemietet, deren Gesellschafter der A zu 50 % und ein fremder Gesellschafter, der E, zu 50 % sind. Unseres Erachtens ergibt sich in der gesamten Konstellation an keiner Stelle eine Betriebsaufspaltung. Zwischen der PartG und der Plan-GmbH werden keine Leistungen erbracht. Beide Gesellschaften haben eigene, voneinander abgegrenzte Auftrags- und Kundenstämme. Fragen: Auf welcher Grundlage können die Anteile an der Plan-GmbH dem Sonderbetriebsvermögen der PartG zugeordnet werden? Die Anteile von den Gesellschaftern A und B an der Plan-GmbH sollen in eine Holding GmbH überführt werden. Bitte nehmen Sie dazu Stellung, ob die Anteile aus dem Sonderbetriebsvermögen nach § 21 UmwStG steuerneutral auf die Holding GmbH übertragen werden können. Sollte nach Ihren Ausführungen zur ersten Frage kein Sonderbetriebsvermögen vorliegen, äußern Sie sich bitte trotzdem zur Übertragungsmöglichkeit der Plan-GmbH-Anteile.
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