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§ 20 UmwStG,Einbringung einer atypisch stillen Beteiligung in eine niederländische Kapitalgesellschaft,DBA Niederlande

Unser Mandant ist Minderheitsgesellschafter einer deutschen GmbH und alleiniger Gesellschafter einer Holding in den Niederlanden. Die steuerneutrale Einbringung des GmbH-Anteils in die niederländische Holding ist wegen der Minderheitsbeteiligung nicht möglich. Ist folgender Umweg möglich? Begründung einer atypisch stillen Beteiligung an der deutschen GmbH (dann wird der GmbH-Anteil SBV) Einbringung der atyp. stillen Beteiligung als Mitunternehmeranteil in die holländische GmbH zu Buchwerten Gibt es eine zeitliche Frist, damit § 42 AO nicht zum Tragen kommt? Muss die atypisch stille Beteiligung eine Mindesthöhe in Relation zum GmbH-Anteil haben?
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