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Verschmelzung,§ 11 UmwStG,Übertragungsstichtag

Meine Mandantin ist eine GmbH (M-GmbH), welche zu 100 % an der T-GmbH beteiligt ist. Nunmehr soll die T-GmbH auf die M-GmbH verschmolzen werden. Ist es möglich, dass als handelsrechtlicher Verschmelzungsstichtag der 31.12.2020 gewählt wird, so dass in der Bilanz der M-GmbH zum 31.12.2020 das Vermögen der T-GmbH bereits gezeigt wird? Dies wäre wichtig, da die T-GmbH handelsrechtlich zu Verkehrswerten auf die M-GmbH verschmolzen werden soll und dies bei einem Verschmelzungsstichtag 01.01.2021 nicht der Fall wäre. Müsste dafür eine Handelsbilanz der T-GmbH auf den 30.12.2020 erstellt werden, was ohne Probleme möglich wäre (da identisch mit der Bilanz zum 31.12.2020)?
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