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Einbringung,Umwandlungsteuer

Der Steuerpflichtige bringt seine gesamte Einzelpraxis in das (sein) Sonderbetriebsvermögen einer neu zu gründende BAG gegen Gesellschaftsrechte ein. Der andere Gesellschafter bringt seine Einlage in das Betriebsvermögen der BAG ein. Gewünscht ist eine Einbringung zu Buchwerten. In der Einzelpraxis ist ein betriebliches Bankkonto mit einem sehr hohen positiven Saldo vorhanden. Auf dieses Konto werden die noch offenen Einnahmen der Einzelpraxis (Forderungen) aus KV-Abrechnungen und Privatrechnungen nach der Gründung der BAG eingezahlt. Die Einnahmen und event. noch offene Verbindlichkeiten werden vollständig der bisherigen Einzelpraxis zugerechnet. Gehört dieses Konto zu den wesentlichen Betriebsgrundlagen? Kann es ohne Auswirkung auf die Einbringung vorher in das Privatvermögen überführt werden (Umwidmung bei der Bank als Privatkonto?)? Hat es steuerliche Auswirkungen auf die steuerneutrale Einbringung, wenn es im SBV des Steuerpflichtigen bei der BAG bleibt? Können Forderungen und Verbindlichkeiten der bisherigen Einzelpraxis steuerneutral zurückbehalten werden?
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