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§ 20 UmwStG,Betrieb,e.K.

Ein e.K. soll steuerneutral nach § 20 UmwStG in eine GmbH eingebracht werden. Im Betriebsvermögen des e.K. befindet sich lediglich ein 10%iger GmbH-Anteil. Weitere Vermögensgegenstände sind nicht vorhanden. Außer dem Halten der Beteiligung werden auch keine weiteren Geschäftstätigkeiten ausgeübt. Fraglich ist, ob der e.K. als „Betrieb“ im Sinne des UmwStG gilt.
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