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§ 21 UmwStG,Anteilstausch,Holding

An der AB GmbH sind A zu 50 %, B zu 25 %, C und D zu jeweils 12,5 % beteiligt. A hält seine Anteile im Betriebsvermögen. Alle Anteile sollen im Rahmen des Anteilstauschs auf eine neu zu gründende Holding übergehen. An dieser sollen A, B, C und D im gleichen Verhältnis wie oben genannt beteiligt sein. Der Anteilstausch soll steuerneutral erfolgen. 1. Ist der Anteilstausch im Rahmen einer Neugründung möglich, oder muss erst gegründet und dann eingebracht werden? 2. Wie sind die eingebrachten Anteile in der Handelsbilanz der Holding anzusetzen? 3. Was wäre, wenn nur A die Holding gründet und B, C und D Gesellschafter der AB GmbH bleiben? Ist dann ein steuerneutraler Anteilstausch möglich? 4. Kurz nach dem Anteilstausch erfolgt eine Ausschüttung. § 8b KStG kann angewendet werden? 5. Sinn und Zweck dieser Konstellation ist, die Steuerbelastung der Ausschüttungen so gering wie möglich zu halten, da die Ausschüttungen nur erfolgen, um die Bilanzsumme nach unten zu bekommen (wegen Größenklassen). Sind für Zwecke der Größenklassen i.S.d. § 267 HGB Mutter und Tochter zusammenzurechnen oder isoliert zu betrachten (Größen des § 293 HGB werden nicht überschritten)?
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