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Verschmelzung,Wechsel Anteilseigner

Ich habe eine GmbH, an der EF mit 42 % und EM mit 48 % beteiligt sind. Die GmbH soll rückwirkend zum 01.01.2021 auf ein EU verschmolzen werden. Fragen: 1. Kann ich den Verkauf der Anteile der EF an den EM und die Verschmelzung gleichzeitig notariell beurkunden lassen, oder muss der Anteilswechsel erst im HR eingetragen sein? 2. Kann ich in dem Fall überhaupt rückwirkend verschmelzen, oder geht das erst nach Anteilsübertragung? 3. Für den Fall, dass es erst danach funktioniert, muss ich für die GmbH eine Schlussbilanz z. B. auf den 31.03.2021 machen, dann zu Buchwerten aufs EU übertragen? Dann müssen aber auch für die GmbH noch sämtliche Steuererklärungen für 2021 gemacht werden?
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