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§ 21 UmwStG,Holding,Stimmrechtsmehrheit

Meine Mandanten halten jeweils 12,5 % Anteile an einer GmbH im Privatvermögen. Es besteht die Überlegung, die Anteile an einen Investor zu verkaufen. Der Investor möchte sämtliche Anteile zuerst kaufen und anschließend die Gesellschafter verpflichten, diese mit ca. 6 % zurückzukaufen. Lässt sich die Steuer durch Nutzung von § 8b KStG reduzieren, indem die Anteile vorher in eine Holding vom PV eingebracht werden? Oder gibt es hier eine Sperrfrist für den Verkauf der Anteile in der GmbH? Das ist ja ein generelles Problem bei der nachträglichen Umstrukturierung.
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