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Holdingstruktur,§ 20 UmwStG,§ 6 Abs. 3 EStG

Ich betreue derzeit ein Einzelunternehmen. Dieses soll „umgewandelt“ werden in eine GmbH (A + B GmbH). Danach sollen die Anteile an der A + B GmbH in eine neu zu gründende Holding GmbH gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten eingebracht werden. Das Einzelunternehmen wird derzeit von Ehemann A betrieben. Ziel der Struktur soll es sein, dass an der Holding GmbH Ehemann A und Ehefrau B beteiligt sind. Die Holding GmbH ist wiederum zu 100 % an der A + B GmbH beteiligt. Nun ist die Überlegung, ob zunächst A die Einzelfirma in die A + B GmbH einbringt und dann 50 % der GmbH-Anteile auf seine Frau im Schenkungswege überträgt und anschließend dann eine Übertragung der Anteile an der A + B GmbH von beiden an die Holding GmbH stattfindet. Oder ob A zunächst seine Frau mit 50 % an der Einzelfirma beteiligt (im Schenkungswege) und die dann entstehende GbR bzw. OHG in die A + B GmbH einbringt und die Anteile der A + B GmbH dann in die Holding GmbH. Das Ganze soll zu Buchwerten geschehen. Schenkungsteuerliche Aspekte sollen hier außen vor bleiben. Die Frage, die sich mir stellt, ist, ob und welche Haltefristen ggf. zu beachten sind (sperrfristbehaftete Anteile). Kann man dieses Konstrukt ggf. sogar an einem Notartermin durchführen, ohne dass negative steuerliche Konsequenzen zu erwarten sind? Können die geschilderten Übertragungen zu Buchwerten erfolgen?
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