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GmbH & Co. KG in EU,§ 6 Abs. 3 UmwG

Mandant x ist eine GmbH & Co. KG. Komplementär ist die GmbH y und Kommanditist ist die natürliche Person A zu 100 %. An der GmbH y ist die natürliche Person A Alleingesellschafter. A hält im Sonderbetriebsvermögen ein Grundstück, das an die GmbH & Co. KG verpachtet wird. Die GmbH y hat gegenüber dem Gesellschafter A noch eine Forderung offen. Die GmbH & Co. KG soll jetzt in ein Einzelunternehmen „umgewandelt“ werden. Kann eine Umwandlung nach dem Umwandlungssteuergesetz angenommen werden, oder liegt eine Einbringung nach § 6 (3) EStG vor? Was ist noch zu beachten?
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