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Abspaltung,Überträgerin,Kapital

Meine Mandantin A-GmbH spaltet zwei Teilbetriebe auf B-GmbH und C-GmbH ab. Alle gehören zum einheitlichen Konzern und bilden eine körperschaftsteuerliche Organschaft mit der Mutter Holding AG. Sie ist bei allen drei alleinige Gesellschafterin. Mein Problem betrifft das Kapital. Die A-GmbH hat nur das Mindestkapital in der Bilanz von 25 T€ und weder Rücklagen noch ein steuerliches Einlagekonto. Genauso sind auch B- und C-GmbH mit dem Kapital ausgestattet. Unter der Voraussetzung, dass das Verrechnungskonto mit der Mutter in der A-GmbH verbleibt, geht auf die B-GmbH ein Vermögen abzüglich Schulden in Höhe von 500 T€ und auf die C-GmbH von 700 T€ über (alles Buchwerte). Wie soll es in der Bilanz der A-GmbH abgebildet werden? Muss die A-GmbH eine Kapitalerhöhung von 1,2 Mio. € durchführen? Wenn das Verrechnungskonto mit der Holding AG nach Quote über alle drei Gesellschaften aufgeteilt wird, gehen auf die B-GmbH 60 T€ und auf die C-GmbH –45 T€ (negatives Vermögen!) über. Hier stellt sich die Frage, ob die Abspaltung eines negativen Werts möglich ist, und wie ist das Kapital bei A- und C-GmbH dann zu bilanzieren?
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