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Freiberuflicher,Einbringung in Kapitalgesellschaft,Rückwirkung

Wir betreuen eine Freiberufler GbR, die in eine GmbH gehen möchte, zwei Gesellschafter. Der Formwechsel ist unserer Ansicht nach mangels Möglichkeit der Eintragung einer OHG nicht möglich. Nun überlegen wir, die Neugründung einer GmbH zu empfehlen. 12.500 € müssen in bar eingebracht werden. Die Mitunternehmeranteile sind vertraglich bei der Neugründung als Aufgeld/Agio mit einzubringen. – Handelt es sich um eine Umwandlung nach § 20 UmwStG? – Ist eine Rückwirkung zum 01.01.2020 möglich (GmbH ist noch nicht gegründet) oder greift die Rückwirkung mangels Sacheinlage nicht? Oder ist dennoch eine Sacheinlage gegeben? – Wäre es möglich, anstatt einer GmbH eine UG zu gründen? – Sieben-Jahres-Frist ist klar. – Was gibt es sonst noch zu beachten?
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