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§ 22 Abs. 3 UmwStG,Nachweis,Fristversäumnis

Jährlich bis 31.05. haben wir eine formlose Negativmeldung abgegeben, dass kein Anteilseignerwechsel erfolgt ist. Per 31.05.2021 haben wir dies versäumt, aber das Finanzamt hat hierzu noch kein Schriftstück übersandt zwecks Versteuerung Einbringungsgewinn I etc. Kann dies geheilt werden, wenn wir dies nun einfach nachreichen, ggf. mit Auszug aus dem Handelsregister?
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