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Dinglich,Schuldrechtlich,Zeitpunkt

Unser Mandant Herr E ist seit über zehn Jahren alleiniger Gesellschafter-Geschäftsführer der Verwaltung GmbH und 100-%-Gesellschafter der T GmbH & Co. KG. Die GmbH ist zu 0 % an der KG beteiligt. Die GmbH ist die Komplementärin der KG. Am 27.11.2020 sind die Geschäftsanteile der GmbH an die T GmbH & Co. KG durch Kauf- und Abtretungsvertrag verkauft und abgetreten worden. Der Kaufpreis entspricht dem Nominalanteil 25.000 €. Der Kaufpreis ist dem Darlehenskonto des E in der T GmbH & Co. KG gutzuschreiben laut Vertrag vom 27.11.2020. Laut Vertrag erfolgt die dingliche Übertragung der Anteile mit sofortiger Wirkung, schuldrechtlich mit Ablauf des 31.12.2020. Ist der Geschäftsanteil der GmbH in der KG zum 27.11.2020 (dinglich) oder zum 01.01.2021 (schuldrechtlich) zu bilanzieren? Wird durch die Einheits-GmbH & Co. KG eine umsatzsteuerliche Organschaft begründet? Wenn ja, im Jahr 2020 oder im Jahr 2021?
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