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Einbringung EU in GmbH,Verlust,Rückwirkungszeitraum

Ein Einzelunternehmen soll rückwirkend zum 01.01.2021 im Wege der Ausgliederung in eine bereits bestehende GmbH eingebracht werden. Bei der GmbH soll hierzu eine Sachkapitalerhöhung vorgenommen werden, welche durch Einbringung des Einzelunternehmens erbracht wird. Die Eintragung der Ausgliederung ins Handelsregister erfolgt am 31.03.2021. Zum 31.12.2020 weist das Einzelunternehmen in der Steuerbilanz ein positives Eigenkapital von 20 T€ auf. Im Zeitraum zwischen dem 01.01.2021 und dem 31.03.2021 macht das Einzelunternehmen einen Verlust, so dass das Eigenkapital in einer fiktiven Zwischenbilanz zum 31.03.2021 negativ wäre. Wäre dies schädlich für den Buchwertansatz, oder kommt es lediglich auf das positive Eigenkapital zum 31.12.2020 an?
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