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Einbringung § 20 UmwStG,Bilanzierung Kosten

Fall 1: Einbringung eines Einzelunternehmens wie folgt: Neu gegründete GmbH und gleichzeitige Einbringung des Einzelunternehmens in Verbindung mit einem Sachagio (Einbringung Betrieb). Notartermin war am 02.12.2020. Die Einbringung erfolgte rückwirkend zum 31.12.2019 (steuerlicher Einbringungszeitpunkt). Kosten 2020 in Verbindung mit der Gründung/Einbringung: Notarkosten Gründung GmbH mit Einbringung: 2.500 € Rechtsanwaltskosten in Verbindung mit dem Einbringungsvertrag: 3.000 € Frage: Zu welchem Zeitpunkt sind die Notar- bzw. Rechtsanwaltskosten handelsrechtlich und auch steuerrechtlich zu bilanzieren? Zum 31.12.2019 (Einbringungsstichtag steuerlich) oder zum 02.12.2020 mit Gründung der GmbH? Fall 2: Einbringung eines Einzelunternehmens wie folgt: Kapitalerhöhung bei einer bereits bestehenden GmbH. Die Kapitalerhöhung erfolgte als Barkapitalerhöhung bei gleichzeitiger Einbringung des Einzelunternehmens als Sachagio. Der Notartermin war ebenfalls am 02.12.2020. Die Einbringung erfolgte rückwirkend zum 31.12.2019 (steuerlicher Einbringungszeitpunkt) Kosten 2020 in Verbindung mit der Gründung/Einbringung: Notarkosten Kapitalerhöhung GmbH mit gleichzeitiger Einbringung: 2.500 € Rechtsanwaltskosten in Verbindung mit dem Einbringungsvertrag: 5.000 € Frage: Zu welchem Zeitpunkt sind die Notar- bzw. Rechtsanwaltskosten handelsrechtlich und auch steuerrechtlich zu bilanzieren? Zum 31.12.2019 (Einbringungsstichtag steuerlich) oder zum 02.12.2020 mit Kapitalerhöhung bei der GmbH?
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