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Vorsteuer,Holding

Sachverhalt: Eine Holding-GmbH erwirbt im Gj. 2019 eine Tochter-GmbH 1. Für diese Tochter-GmbH 1 erbringt die Mutter im Rahmen eines „Dienstleistungsvertrags“ Leistungen in Form von kaufmännischen und betriebswirtschaftlichen Leistungen (Controllingleistungen, Fibu-Unterstützung usw.). Die Holding schreibt die Rechnungen an die Tochter mit USt. Andere Umsätze erbringt die Mutter/Holding nicht! Im Gj. 2020 erwirbt die Mutter eine zweite Tochter-GmbH. Hierfür wird aber kein Dienstleistungsvertrag abgeschlossen. Im Rahmen beider GmbH-Käufe sind erhebliche Beträge (M&A-Berater, Due-Diligence-Kosten, Notar-Kosten für Ankauf) angefallen. Anmerkung: Falls für die Lösung wichtig: Mit der Tochter 1 wurde ferner ein Ergebnisabführungsvertrag geschlossen, mit der Tochter 2 nicht. Fragen: 1. Hat die Holding für die Tochter-1-GmbH einen VoSt-Abzug aus dem Erwerbsvorgang aufgrund der umsatzsteuerpflichtigen Leistungen? 2. Hat die Holding für die Tochter-2-GmbH überhaupt einen VoSt-Abzug aus dem Erwerbsvorgang? 3. Was ist mit „allgemeinen Aufwendungen“ (z.B. Jahreabschlusskosten), hat die Holding hierfür einen vollen oder teilweisen VoSt-Abzug?
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