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Verschmelzung,Verlustvortrag

Wir haben eine A-GmbH, die im Jahr 2020 einen Gewinn von 200 T€ erzielt hat, und eine B-GmbH mit einem Verlustvortrag von 60 T€. Gesellschafter sind in beiden Gesellschaften gleich mit je 50 %. Kann durch Verschmelzung der A-GmbH auf die B-GmbH bis 31.08.2021 für den 20er-Gewinn der A-GmbH der Verlustvortrag der B-GmbH genutzt werden?
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