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§ 24 UmwStG,Einzelunternehmen in GbR,§ 6 Abs. 3 EStG

Mein Mandant A hat eine Einzelfirma mit einem Buchwert im Anlagevermögen von 7.000 € per 31.12.2020. Die Teilwerte dieses Anlagevermögens liegen bei 29.000 €. Er bringt seinen Betrieb zum 01.01.2021 in eine GbR zu 50 % ein. Dem Grunde nach sollen, wenn möglich, die Buchwerte fortgeführt werden. Die Buchung wäre 29.000 € Anlagevermögen an Gesellschaftsrechte. Der andere Gesellschafter B legt 29.000 € Bargeld als Kapital ein und erhält dafür ebenfalls 50 % Gesellschaftsrechte. Um eine Versteuerung der stillen Reserven in Höhe von 22.000 € zu vermeiden, besteht die Möglichkeit zur Erstellung einer negativen Ergänzungsbilanz mit den 22.000 €, die ich dann erfolgswirksam über die Nutzungsdauer des Anlagevermögens auflöse?
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