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Testamentsvollstrecker,Unternehmer,§ 2 UStG

Wir hätten an Sie folgende Frage bezüglich der umsatzsteuerlichen Behandlung eines Testamentsvollstreckers. Der Miterbe S2 ist als Testamentsvollstrecker am Nachlass von Vater (weitere Erben Mutter und S1) bestellt. Als Entschädigung für die Vollstreckung eines Testaments sollen 2,5 % des Vermögens abgerechnet werden. Bei einem Vermögen von 1.000.000,– EUR beträgt diese somit 25.000,– EUR und übersteigt die Umsatzgrenze gem. § 19 (1) UStG. S2 hat nur nichtselbständige Einkünfte und Vermietungseinkünfte, somit einkommensteuerlich gem. § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit, die nach Abwicklung der Testamentsvollstreckung abgerechnet werden.Frage: Wie sind die Einkünfte umsatzsteuerlich zu behandeln?
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