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Konzert,vorrübergehende Verwendung,reverse charge

Unser Mandant ist eine Musikgruppe in der Rechtsform einer GbR. Die GbR unterliegt in Deutschland der Regelbesteuerung. Nun werden teilweise Auftritte im Ausland (EU und Drittland) ausgeführt und bei diesen Konzerten Merchandisingartikel (CDs, T-Shirts) verkauft.Frage 1: Aufritte im EU-Ausland bzw. im DrittlandDie Konzertveranstalter sind in der Regel Unternehmer. Wie ist die Gage ertragsteuerrechtlich und umsatzsteuerrechtlich zu beurteilen? Welche formalen Voraussetzungen bestehen?Frage 2: Merchandising-Verkauf im EU-Ausland bzw. im DrittlandDie GbR nimmt selbst im Reisegepäck Merchandisingartikel zum Weiterverkauf auf Konzerten mit. Die Käufer sind Privatleute. Wie ist der Merchandisingverkauf umsatzsteuerrechtlich und ertragsteuerrechtlich zu beurteilen?
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