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Umsatzsteuer,Crowdfunding,Zuschuss

Ich bitte Sie, folgenden Sachverhalt zu würdigen:Mandant V hat durch sog. „Crowdfunding“ ein Spezialfahrzeug zur Betriebserweiterung finanziert. Für die geleisteten Beträge der „Funders“ gab es folgende Angebote:– Namensschild auf dem Fahrzeug– Verbilligte Dienstleistung im Zusammenhang mit dem Fahrzeug– Dankeschönpostkarte mit Bild des Fahrzeugs– WeinpräsentEs erfolgten allerdings auch Zahlungen nur zur Finanzierung des Projekts, ohne dass eine Gegenleistung gewünscht wird.FragenIst das Fundingprojekt als ein Vorgang zur Finanzierung zu behandeln (Schenkung, Darlehen, Zuschuss)?Entsteht durch die Gegenleistung ein steuerbarer und umsatzsteuerpflichtiger Leistungsaustausch?Wie sind sind Zahlungen ohne Gegenleistung zu bewerten?Handelt es sich um Erträge, die als laufender Erlös zu buchen sind, oder sind es ggf. Zuschüsse, welche die Anschaffungskosten der Wirtschaftsgutes mindern?
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