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Umsatzsteuer,Nachweis Unternehmereigenschaft,Steuerbefreite Ausfuhrlieferung

Mein Mandant hat eine Schweißanlage zu einem Kunden nach Indonesien geliefert. Hierüber liegen die entsprechenden Ausfuhrnachweise vor, so dass es sich hierbei unstreitig um eine steuerfreie Ausfuhrlieferung handelt.Jetzt hat mein Mandant ein indonesisches Unternehmen XY beauftragt, dass für den Kunden die Schweißanlage in Betrieb nimmt und den Käufer in der Bedienung der Schweißanlage schult. Hierüber hat mein Mandant eine Rechnung des Unternehmens XY „training and commissioning service“ erhalten. Meine Frage: Tritt hier auch die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers, also meines Mandanten ein? Welchen Nachweis muss er ggf. für die Unternehmereigenschaft des Unternehmers XY aus Indonesien beibringen?Hat die Inbetriebnahme vor Ort durch einen anderen Unternehmer vielleicht eine Auswirkung auf die steuerfreie Ausfuhrlieferung?
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