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Lieferzeitpunkt,Umsatzsteuer-Voranmeldung,Taiwan

Ausgangssituation:Unser Mandant (GmbH) hat als 52%igen Gesellschafter eine taiwanesische Gesellschaft. Für deren Konzernabschluss soll immer am 29. des Monats der Monatsabschluss fertig gestellt sein und übermittelt werden. Alle Buchungen/Sachverhalte danach sollen im Folgemonat berücksichtigt werden.Unser Mandant soll Lieferscheine für die Lieferungen ab 29. des Monats erstellen und die Rechnung im Folgemonat schreiben.Dies wirft umsatzsteuerliche Fragen auf.Die Lieferungen nach dem 29. müssen umsatzsteuerlich auch in diesem Monat angemeldet werden und in der Voranmeldung/ZM erklärt werden.Bei einer Anmeldung im Folgemonat liegt eine dauerhafte Steuerhinterziehung vor.Ist dies korrekt?Gibt es einen Ausweg für das Problem?
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