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Anzahlung,Abschlag,Teilleistung

Abrechnungen eines Architekten hinsichtlich Teil-HonorarrechnungenDer Architekt erstellt pro Leistungsabschnitt jeweils eine Rechnung erste Rechnung mit dem ersten Abschlag/Honorar, zum Beispiel 100.000 € mit ausgewiesener Umsatzsteuer. Bezahlt bekommt er dann aber nur 80.000 €, danach wird eine zweite Abschlagsrechnung, Teilhonorar-Rechnung, gestellt wieder mit 100.000 €; auch hier bekommt er wieder nur zum Beispiel 90.000 €. Es werden hier keine Rechnungskorrekturen gestellt. Am Ende gibt es eine Schlussrechnung, in welcher alle geleisteten Vorauszahlungen selbstverständlich abgezogen werden.Sind für die Vergangenheit die Teil-Honorarrechnungen, die nie voll bezahlt wurden, zwingend zu korrigieren, oder ergibt sich automatisch aus der Schlussrechnung die abzuführende Umsatzsteuer? Es ist in diesem Umfange nicht zuzumuten, diese Teil-Honorarrechnungen wieder vom Bauherren zurückzuverlangen oder neue Teil-Rechnungshonorare (geringer) zu schreiben; das wäre ein exorbitanter Verwaltungsaufwand, der einfach nicht machbar ist. Wie ist hier die gesetzliche Situation bzgl. doppelter Ausweis der Umsatzsteuer?
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