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Umsatzsteuer,Vermittlungsleistung,Reihengeschäft

Folgender kurz skizzierter Sachverhalt liegt vor: Das Fahrzeug wurde aus Deutschland in den Irak geliefert (sog. Ausfuhrlieferung). Das Unternehmen T vermittelte gegenüber G den Kunden im Irak. Vermittlungen von Ausführlieferungen können u.U. steuerfrei sein, vgl. § 4 Nr. 5a) UStG. Voraussetzung hierfür ist, dass es sich um eine „echte Vermittlung“ gehandelt hat, d.h. die Vermittlung (Basis: vorhandener Vertreter-Vertrag) im fremden Namen (G) und auf fremde Rechnung (G).• Bei einem Kommissionsgeschäft (im eigenen Namen T, ohne Vertreter-Vertrag, und auf fremde Rechnung G) wird hingegen eine Lieferung zwischen G und T fingiert mit der Folge, dass die Vermittlungsprovision im Inland steuerbar und steuerpflichtig ist und mit 19 % Umsatzsteuer auszuweisen wäre.Ist diese Auffassung richtig?Liegt nicht ein Reihengeschäft vor und die ruhende Lieferung wäre steuerfrei?
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