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Umsatzsteuer,Einfuhrumsatzsteuer,Bearbeitung Gegenstand

Ein Schweizer Unternehmer (A) bestellt große Glasscheiben in Italien und lässt sie zum Schneiden an einen Schweizer Dienstleister (B) liefern. Danach lasst A die kleinen Glasscheiben an einen deutschen Dienstleister (C) in Freiburg zum Polieren und Beschichten anliefern und anschließend im Auftrag des A zum Endkunden in Kroatien (D) transportieren.Folgende Fragen bitte ich zu beantworten:1. Entsteht bei der Einfuhr der kleinen Glasscheiben von CH nach D Einfuhrumsatzsteuer bzw. ist eine Registrierung von A in D für umsatzsteuerliche Zwecke erforderlich?2. Kann C seine Leistung an A ohne Umsatzsteuerausweis abrechnen, welche Vermerke sind auf der Rechnung erforderlich?
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