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Umsatzsteuer,Dienstleistungskommission,Vermittlungsleistung

Meines Erachtens liegt hier ein Fall der Dienstleistungskommission i.S.d. § 3 Abs. 11 UStG vor.In der Eigentümer-Abrechnung dürfte auf die Provision keine Umsatzsteuer berechnet werden.Ein Vorsteuerabzug ist nicht möglich, da ein Fall des § 14c UStG vorliegt.Die Service GmbH ist hingegen der Ansicht, es liege lediglich eine Vermittlungsleistung (Handeln im fremden Namen für fremde Rechnung) und kein Fall der Dienstleistungskommission vor, obwohl dies ausdrücklich im Vertrag genannt ist und nach außen den Eindruck erweckt.Frage:1. Liegt ein Fall der Dienstleistungskommission vor?
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