Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

§§§ 1a,6a,13a UStG,§§ 3,15 UStG,Grenzüberschreitung

Ein Mandant (in Deutschland) bezieht Ware bei einem holländischen Hersteller. Dieser produziert seine Waren teilweise in Deutschland. Mein Mandant bezieht lediglich in Deutschland hergestellte Waren. In den dazugehörigen Rechnungen ist ordnungsgemäß auch die deutsche Umsatzsteuer ausgewiesen.Nun möchte der Hersteller diese Waren erst in eines seiner Lager in den Niederlanden bringen und von da aus an seine Kunden versenden.Teilweise sind die Waren extra für meinen Mandanten produziert worden (davon auch teilweise bereits für meinen Mandaten entsprechend für den Einzelhandel etikettiert).Meines Erachtens ist in den zukünftigen Rechnungen zumindest für die Waren, die eindeutig für meinen Mandanten etikettiert sind bzw. die nur für meinen Mandanten produziert wurden, die deutsche Umsatzsteuer auszuweisen und kein iG Erwerb gegeben, auch wenn eine grenzüberschreitende Beföderung vorliegt.Liege ich mit der Einschätzung richtig?Auf was müsste ich sonst noch dabei achten?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen