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Durchlaufende Posten,Weitergereichte Auslagen,§ 10 Abs. 1 Nr. 5 UStG

Mein Mandant ist als Kleinunternehmer gem. § 19 UStG selbstständig tätig.Um die Umsatzgrenze von 17.500 € nicht zu überschreiten, gibt er Kaufbelege oder Ähnliches als Originalbelege an die Auftraggeber weiter und behandelt diese als „Durchlaufende Posten“ in seiner Buchhaltung.Nun hat er neben gewerblichen Auftraggebern auch Privatpersonen, die ihn beauftragen. Hier stellt sich nun die Frage, ob er über sein Kundenkonto im Baumarkt Material einkaufen kann und dieses ebenfalls als durchlaufende Posten behandeln darf, da hier mein Mandant als Käufer über das Kundenkonto als Rechnungsempfänger aufgelistet ist; die Weitergabe der Originalbelege ist somit nicht möglich.
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