Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Umsatzsteuer,Zuschuss,Pachtvertrag

Sachverhalt:Zwischen der Stadt X als Eigentümerin der Sporthalle und dem Verein Y wird folgender Pachtvertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen (Auszug):Der Verein Y (Pächter) gewährleistet der Stadt X (Verpächter) die Nutzung der übertragenden Sporthalle durch Schulen und andere Vereine.Ein Pachtzins wird nicht erhoben.Der Pächter trägt alle auf dem Grundstück ruhenden öffentlichen Abgaben und sonstigen Lasten, insbesondere Grundsteuer, Versicherungsbeiträge, Gebühren etc.Der Pächter ist verpflichtet, dem Verpächter für Schäden Ersatz zu leisten, er hat die Verkehrssicherungspflicht, er muss den Verpächter von Schadenersatz- und Haftungsansprüchen, die von Dritten gegen ihn als Eigentümer geltend gemacht werden, freistellen.Eine Untervermietung an Dritte ist nur mit Zustimmung des Verpächters gestattet. Ausnahme: unentgeltliche, vorübergehende und auf kurze Zeit beschränkte Überlassung an Sportvereine in der Stadt.Mit dem Verein RSC e.V. schließt der Pächter einen Unterpachtvertrag zur Nutzung ab.Die Höhe der finanziellen Zuwendungen des Verpächters an den Pächter wird einvernehmlich jährlich vereinbart. Mit der finanziellen Zuwendung sind die laufenden Bewirtschaftungskosten abzudecken. Für die Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit der Sporthalle verpflichtet sich der Pächter, die notwendigen Werterhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen vorzunehmen sowie abgängige Einrichtungen und Geräte zu ersetzen. Der Verpächter bemüht sich, im Rahmen seiner Finanzierungskraft sich an diesen Kosten zu beteiligen. Die geplanten Maßnahmen bedürfen deshalb der vorherigen Zustimmung durch die Stadt X (den Verpächter).Der Pächter ist berechtigt, in Anlehnung an bestehende Gebührensatzungen des Verpächters Entgelte von anderen Vereinen bzw. Dritten für die Nutzung des Pachtgegenstandes zu erheben. Abweichende Festlegungen bedürfen der Zustimmung des Verpächters.Ergänzende Hinweise:Der Pächter verpachtet an andere Vereine und Schulen der Stadt X die Sporthalle entgeltlich mit Umsatzsteuerausweis 19 %.Aus den laufenden Betriebskosten zieht sich der Pächter Vorsteuern (zzt. 100 %).Die von dem Verpächter (Stadt X) erhaltenen Zuwendungen für die Bewirtschaftung werden ohne Umsatzsteuer als (echte) Zuschüsse vereinnahmt.Risiko:Meines Erachtens könnte es sich hier um eine Geschäftsbesorgung handeln. Der Pächter übernimmt die Bewirtschaftung der Sporthalle für den Verpächter. Die Bewirtschaftungskosten werden von dem Verpächter im Rahmen der Vereinbarung als Zuwendungen an den Pächter gezahlt (erstattet). Der Pächter erbringt mit der Übernahme der Bewirtschaftung der Sporthalle eine Leistung an den Verpächter (Stadt X). Die Erstattung der Bewirtschaftungskosten kann m.E. als Entgelt ausgelegt werden, sodass hierin ein Leistungsaustausch zu vermuten ist. Folglich wären die vom Pächter als Zuwendungen gezahlten (erstatteten) Bewirtschaftungskosten als Gegenleistung für die Bewirtschaftung anzusehen. Es handelt sich um einen unechten Zuschuss.Können Sie sich meiner Auslegung anschließen oder liege ich hier absolut falsch?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen