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Wertberichtigung Forderung,Zeitpunkt der Änderung,§ 17 UStG

Unser Mandant hat am 31.12.2018 eine Ausgangsrechnung an einen Kunden gestellt mit sofortiger Fälligkeit.Der Kunde hat erhebliche Zahlungsschwierigkeiten und die Rechnung bis heute (13.03.2019) nicht bezahlt. Es sieht auch so aus, als wenn er die Rechnung in absehbarer Zeit nicht bezahlen kann.Der Kunde wurde bereits durch eine letztmalige Mahnung in Verzug gesetzt. Ein gerichtliches Mahnverfahren wurde noch nicht eingeleitet.Ein Insolvenzverfahren wurde vom Kunden noch nicht eröffnet.Unser Mandant hat Sollversteuerung und die USt der Ausgangsrechnung mit der USt-Voranmeldung 12/2018 beim Finanzamt angemeldet.Frage 1:Ist aufgrund des vorliegenden Sachverhalts eine umsatzsteuerliche Wertberichtigung der vollen, nicht bezahlten Rechnung möglich?Was sind die Voraussetzungen für eine umsatzsteuerliche Wertberichtigung lt. aktueller Rechtsprechung?Frage 2:Ist eine Abtretungsanzeige für die in Rechnung gestellte, nicht bezahlte USt möglich?Abtretender: Leistungsempfänger (Kunde)Abtretungsempfänger: Leistender (Mandant)Der Kunde (Leistungsempfänger) hat durch seine Zahlungsschwierigkeiten auch erhebliche Steuerschulden beim Finanzamt.Ist es richtig dass die Steuerschulden des Abtretenden beim Finanzamt vorrangig behandelt bzw. verrechnet werden, und die Abtretungsanzeige somit ins Leere geht?
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